5 Jahre Garantie
Garantie für KNX-Produkte
Garantiebedingungen
Bei Online-Registrierung (www.gvssmart.de/garantie) innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf räumen wir Ihnen als Endkunde zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie von 5 Jahren auf unsere KNX-Produkte ein. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum; sollte die Ware später als die Rechnung zugehen, mit Erhalt der Ware. Der Garantieschutz ist gültig innerhalb von Deutschland und Österreich.
Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns oder Ihrem Händler nicht eingeschränkt. Von unserem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt.
Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des erworbenen Produktes in Bezug auf Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen den gleichen Artikel
- Sollte im Einzelfall Reparatur oder Austausch nicht möglich sein, so erhalten Sie von uns ein rabattiertes Angebot für ein aktuelles Nachfolgegerät.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:
GVS Deutschland GmbH & Co. KG
Westumer Str. 53
53489 Sinzig
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- normalen Verschleiß
- unsachgemäße Behandlung
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
- äußere Einwirkungen jeglicher Art, z. B. Kurzschlüsse oder Vandalismus
Wird keine Online-Registrierung durchgeführt, erhalten Sie neben der gesetzlichen Gewährleistung 3 Jahre Herstellergarantie auf KNX-Produkte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung der Garantieleistung ist die Registrierungs-Bestätigung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Registrierungs-Bestätigung können wir die Garantieleistung ablehnen. Evtl. anfallende Demontage-, Montage- und Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Diese freiwillige Herstellergarantie gilt nur für den Ersterwerber und ist nicht übertragbar.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.